Rechtsanwälte und NotareMietrecht

Beim Mietrecht ist zunächst grundlegend zu unterscheiden zwischen der Vermietung von Wohnraum einerseits und gewerblichen Mietverhältnissen andererseits.

Rechtliche Konflikte innerhalb von Mietverhältnissen können sehr unterschiedlichen Ursprungs sein. Ein Problemfeld betrifft vor allem die – außerordentliche – Beendigung des Mietverhältnisses sowie die Räumung der Mietsache. Oft kann die sogenannte Berliner Räumung angezeigt sein.

Häufig ist auch die Überprüfung von Mieterhöhungsverlangen vorzunehmen; insbesondere auch unter Berücksichtigung der im gesamten Raum Berlin seit Juni 2015 geltenden sogenannten Mietpreisbremse.

Auch die Beratung im Zusammenhang mit Kündigungsschutz des Mieters wegen Eigenbedarfskündigungen des Vermieters nach Umwandlung in Wohnungseigentum steht im Fokus.



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