Notarin Birthe HöppnerNotariat

Persönlich für Sie da! Ihre Notarin in Berlin-Friedenau

Als Notarin berate und betreue ich Sie kompetent und zuverlässig bei allen beurkundungspflichtigen Angelegenheiten.

Ich biete Ihnen umfassende Leistungen in sämtlichen notariellen Angelegenheiten:

  • Beurkundungen
  • Beglaubigungen von Unterschriften
  • Beglaubigungen von Abschriften
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Ausstellen von Bescheinigungen

Selbstverständlich bin ich auch in allen sonstigen Bereichen der notariellen Tätigkeit gerne für Sie da!
Benötigen Sie notarielle Unterstützung?

Dann freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme:

Notarin Birthe Höppner
030 8511043



Häufig gestellte Fragen


Was sind notarielle Urkunden und in welchen Fällen werden sie benötigt?

Für einige Rechtsgeschäfte mit weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen (z.B. Immobilienkäufe oder Eheverträge) ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Fällen erachtet der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars zum Schutz der Beteiligten für unbedingt geboten.

Notarielle Urkunden sind amtliche Urkunden, denen gerade aufgrund der Mitwirkung eines Notars besonders viel Vertrauen entgegengebracht wird. Der Notar muss präzise den Willen der Beteiligten erforschen und diesen sodann in der Niederschrift abbilden.

Notarielle Urkunden haben einen hohen Beweiswert, der mitunter daraus resultiert, dass der Notar gewissenhaft die Identität der beteiligten Personen zu prüfen hat. Zudem verbleibt die Urschrift der notariellen Urkunde grundsätzlich in der Verwahrung des Notars, der diese lediglich in Ausnahmefällen herausgeben darf. Zur Vermeidung nachträglicher Änderungen werden aus mehreren Seiten bestehende notarielle Urkunden mit einer Schnur und dem Prägesiegel des Notars verbunden.

Eine weitere Besonderheit notarieller Urkunden ist, dass sie selbst Grundlage der Zwangsvollstreckung sein können.


Was kostet ein Notar?

Die Gebühren und Auslagen, die von Notaren erhoben werden, sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben und bundesweit vereinheitlicht. Der Notar ist entsprechend den Vorgaben der Bundesnotarordnung zur Erhebung der vorgeschriebenen Gebührensätze verpflichtet. Er darf diese weder unter- noch überschreiten. Die Kosten, die durch die Inanspruchnahme notarieller Amtstätigkeit entstehen, sind somit immer dieselben, unabhängig davon, welcher Notar aufgesucht wird und wo dieser seinen Amtssitz hat. Die konkrete Höhe der Notarkosten richtet sich in aller Regel nach dem Wert des Geschäfts.

Telefon
030 8511043 030 8511044
E-Mail

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Wenn Sie Fragen haben, rechtliche Beratung benötigen oder einen Termin vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.