Notarin Birthe HöppnerNotariat

Stellung des Notars

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, das ihnen vom Staat verliehen ist. Sie nehmen damit eine hoheitliche Funktion wahr. Auswahl und Ernennung der Notare erfolgt daher durch die staatliche Justizverwaltung, bestellt werden nur so viele Notare,  wie es die geordnete Rechtspflege erfordert.

Notare sind völlig unabhängig und unparteiisch. Aufgabe des Notars ist es allerdings nicht – wie ein ebenfalls unabhängiger Richter -, autoritäre Entscheidungen zu treffen, sondern vielmehr die Beteiligten zu beraten und zu betreuen. Besondere Bedeutung hat die Mitwirkung von Notaren bei beurkundungspflichtigen Vertragsschlüssen, im Rahmen derer Notare über den Vertragsinhalt belehren und sicherstellen, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. In dieser Funktion unterscheiden sich Notare auch ganz wesentlich von Rechtsanwälten, die als Parteivertreter einseitig die Interessen ihrer Mandantschaft vertreten.

Zum Notar darf nur bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt, d.h. die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt hat. Zudem muss der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein. Anwaltsnotare – also Notare, die gleichzeitig Rechtsanwälte sind - müssen zudem zusätzlich durch eine notarielle Fachprüfung und eine praktische Ausbildung ihre Qualifikation nachweisen.

Die notarielle Amtstätigkeit wird durch ein spezielles notarielles Berufsrecht geregelt. Notare unterstehen dabei der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts und des Präsidenten des Kammergerichts sowie der Senatsverwaltung für Justiz. Diese überprüfen regelmäßig die allgemeine Amtsführung und die Einhaltung der berufsrechtlichen Vorgaben durch die Notare.

Bezüglich aller Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Amtstätigkeit bekannt werden, ist er – ebenso wie ein Rechtsanwalt – zur Verschwiegenheit verpflichtet.



Aufgaben des Notars

Die Aufgaben der Notare sind mannigfaltig und umfassen im Besonderen Beurkundungen jeder Art, Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften, die Abnahme von Eiden, die Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen, die Verwahrung von Wertgegenständen, Erstellen von Vermögensverzeichnissen, Ausstellen von Bescheinigungen, Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen sowie die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit



Notarielle Urkunden

Für einige Rechtsgeschäfte mit weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen (z.B. Immobilienkäufe oder Eheverträge) ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Fällen erachtet der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars zum Schutz der Beteiligten für unbedingt geboten.

Notarielle Urkunden sind amtliche Urkunden, denen gerade aufgrund der Mitwirkung eines Notars besonders viel Vertrauen entgegen gebracht wird. Der Notar muss präzise den Willen der Beteiligten erforschen und diesen sodann in der Niederschrift abbilden.

Notarielle Urkunden haben einen hohen Beweiswert, der mitunter daraus resultiert, dass der Notar gewissenhaft die Identität der beteiligten Personen zu prüfen hat. Zudem verbleibt die Urschrift der notariellen Urkunde grundsätzlich in der Verwahrung des Notars, der diese lediglich in Ausnahmefällen herausgeben darf. Zur Vermeidung nachträglicher Änderungen werden aus mehreren Seiten bestehende notarielle Urkunden mit einer Schnur und dem Prägesiegel des Notars verbunden.

Eine weitere Besonderheit notarieller Urkunden ist, dass sie selbst Grundlage der Zwangsvollstreckung sein können.



Notarkosten

Die Gebühren und Auslagen, die von Notaren erhoben werden, sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben und bundesweit vereinheitlicht. Der Notar ist entsprechend den Vorgaben der Bundesnotarordnung zur Erhebung der vorgeschriebenen Gebührensätze verpflichtet. Er darf diese weder unter- noch überschreiten. Die Kosten, die durch die Inanspruchnahme notarieller Amtstätigkeit entstehen, sind somit immer diesselben, unabhängig davon, welcher Notar aufgesucht wird und wo dieser seinen Amtssitz hat. Die konkrete Höhe der Notarkosten richtet sich in aller Regel nach der Bedeutung und dem Wert des Geschäfts.