Rechtsanwälte und NotareAllgemeines Vertrags- und Haftungsrecht

Forderungen, die von einer Partei gegen eine andere geltend gemacht werden, beruhen entweder auf einer vertraglichen Vereinbarung oder auf gesetzlichen Bestimmungen, die auch ohne bestehenden Vertrag bzw. neben den vertraglichen Regelungen Ansprüche einräumen.


Vertragsrecht

Verträge werden, sei es mündlich oder schriftlich, in unterschiedlichsten Lebenssituationen geschlossen. Das Vertragsrecht regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten in derartigen Beziehungen und kommt vor allem bei Störungen im Vertragsverhältnis zum Tragen.

Typischerweise sind vertragliche Ansprüche entweder auf Erfüllung der versprochenen Leistung oder auf die Durchsetzung von Gewährleistungsrechten (z.B. Schadensersatz, Minderung) bei mangelhafter Leistung gerichtet.

Zu den anwaltlichen Aufgaben im Rahmen des Vertragsrechts zählt nicht nur die Durchsetzung bzw. Abwehr dieser Rechtspositionen, sondern auch die Gestaltung und Prüfung von Verträgen – auch mit dem Ziel, die Zahl späterer Konflikte möglichst gering zu halten.


Haftungsrecht und sonstige außervertragliche Ansprüche

Der Begriff Haftungsrecht wird als Sammelbegriff für sämtliche Regelungsbereiche verwandt, bei denen Forderungen geltend gemacht werden, ohne dass diese ihre Grundlage in einer vertraglichen Übereinkunft finden.

Außervertragliche Ansprüche werden etwa als Schadensersatzansprüche bei der Regulierung eingetretener Sach- oder Personenschäden, insbesondere nach Betriebs- oder Verkehrsunfällen relevant.



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