Rechtsanwälte und NotareAußergerichtliche Streitbeilegung

Deutschland gehört mit Blick auf Recht und Gesetz zu den führenden Ländern weltweit – dazu trägt auch die Qualität und Unabhängigkeit der deutschen Justiz bei. Dennoch muss der Weg zu Gericht, so sinnvoll und notwendig er häufig ist, nicht immer der beste sein.

Alternative Instrumente hält die sogenannte Außergerichtliche Streitbeilegung bereit: Mediation und Schlichtung können im Einzelfall nicht nur die schnellere und günstigere, sondern auch die nachhaltigere Lösung sein. Gerade wenn es darum geht, geschäftliche Beziehungen zu erhalten, sollten sich Kaufleute auch mit den Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktlösung befassen.

Und auch berücksichtigen, dass diese Verfahren – im Gegensatz zu den meisten gerichtlichen Verfahren – unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Letzteres gilt auch für eine weitere Form der nichtstaatlichen Streitbeilegung, nämlich der Schiedsgerichtsbarkeit.


Mediation

Das Wort Mediation bedeutet „Vermittlung“. Ein Mediationsverfahren ist daher ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen dabei mit Unterstützung des Mediators eine einvernehmliche Vereinbarung erzielen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Die Mediation zeichnet sich also dadurch aus, dass die Parteien unter professioneller Moderation selbst aktiv werden. Leitgedanke ist dabei nicht, welche Position jemand vertritt, sondern die Frage, was im tatsächlichen Interesse der Parteien liegt. Der Mediator hat dabei, anders als ein Richter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt.

Mediation eignet sich insbesondere dann, wenn die Klärung der persönlichen Interessenlage der Beteiligten im Vordergrund steht, also zB bei innerbetrieblichen Streitigkeiten, Gesellschafterkonflikten oder der Regelung einer Unternehmensnachfolge.


Schlichtung

Bei einer Schlichtung rufen die Konfliktparteien eine bestimmte Stelle an, um einen Streit gütlich aus der Welt zu schaffen. Ein Schlichter schlägt sodann eine Einigung vor. Nehmen die Parteien den Vorschlag an, lässt sich dieser vertraglich fixieren. Lehnen die Parteien den Vorschlag ab, ist die Schlichtung gescheitert.


Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsgerichte sind private – nichtstaatliche - Gerichte, die über Streitigkeiten abschließend und rechtsverbindlich entscheiden. Voraussetzung dafür, dass ein Schiedsgerichtsverfahren durchgeführt werden kann, ist, dass die Parteien sich zuvor darauf geeinigt haben.

Ein Schiedsgerichtsverfahren ähnelt im Ablauf einem normalen Gerichtsverfahren. Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleiche Wirkung hat wie ein Urteil. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es flexibler ist als ein staatliches Gerichtsverfahren. So können die Parteien zum Beispiel über die Auswahl der Schiedsrichter – die somit über besondere Sach- und Fachkenntnisse verfügen können -, den Verhandlungsort – abweichend von den gesetzlichen Gerichtsständen – sowie die Verfahrenssprache bestimmen.

Beendet wird das schiedsgerichtliche Verfahren durch den Schiedsspruch, der gerichtlich für vollstreckbar erklärt werden kann.



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