Rechtsanwälte und NotareArbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen, im Vorfeld und nach Ausspruch von Kündigungen sowie beim Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen.

Wir erstellen, überarbeiten und prüfen für Sie Arbeitsverträge sowie alle ergänzenden Vereinbarungen wie z.B. Arbeitnehmerdarlehensverträge, Dienstwagenregelungen, Provisionsregelungen, Rückzahlungsvereinbarungen oder Zielvereinbarungen.

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn es Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsdurchführung gibt zB wegen variabler Gehaltsbestandteile oder hinsichtlich Veränderungen von Arbeitsinhalt oder –ort, im Vorfeld von Kündigungen und helfen dabei, Fehler und daraus entstehende Folgeprobleme zu vermeiden. Falls von unseren Mandanten gewünscht, versuchen wir bereits im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens eine gütliche Einigung zu erzielen.

Sofern Sie als Arbeitsgeber, Vorgesetzter oder Betroffener mit Mobbing zu tun haben, unterstützen wir Sie dabei, Lösungen zu finden.

Führen Sie in Ihrem Unternehmen Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durch oder nehmen Sie an einem solchen teil, beraten und begleiten wir sie ebenfalls gerne.



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