Rechtsanwälte und NotareBau- und Architektenrecht

Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Erbringung einer Bauleistung und nach deren Abschluss gehören heute bei den meisten Bauvorhaben zum Regelfall. Die Realisierung der offenen Forderungen bzw. die Abwehr überhöhter Rechnungen Dritter können angesichts der komplexen Materie meist nur noch mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich durchgesetzt werden.

Wir verfügen im privaten Bau- und Architektenrecht nicht nur über umfassende Rechtskenntnisse, sondern darüber hinaus auch über ein ausgeprägtes Verständnis für die zugrundeliegenden wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Unsere Leistungen umfassen die Gestaltung von Verträgen, baubegleitende Rechtsberatung, Beratung bei Abnahmen und Beweissicherungsverfahren sowie interessengerechte Lösungen bei der vorzeitigen Beendigung von Verträgen. Außerdem führen wir Beweissicherungsverfahren sowie Mängel-, Vergütungs- und Bürgschaftsprozesse. Zusätzlich können wir häufig bereits durch außergerichtliche Verhandlungen zeit- und geldsparende Lösungen erarbeiten.

Im Architektenrecht liegen die Schwerpunkte unserer Arbeit in der Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie dem Führen von Vergütungs- sowie Mängelprozessen wegen Planungs- und/oder Objektüberwachungsfehlern.



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