Rechtsanwälte und NotareErbrecht

Im Fokus der rechtsanwaltlichen Beratung mit erbrechtlichem Bezug stehen häufig Erbschaftsstreitigkeiten, im Rahmen derer über die Erbeneinsetzung oder die Verteilung des Nachlasses gestritten wird.

Eine erbrechtliche Beratung kann aber auch in anderem Sachzusammenhang eine Rolle spielen, so z.B. bei der Frage, ob eine Erbschaft ausgeschlagen oder wie der Nachlass verwaltet werden soll.

Gerade im Erbrecht berühren sich die Aufgaben des Notars mit denen des Rechtsanwalts. Denn im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen wie z.B. Testamenten sprechen mitunter gewichtige Gründe dafür, diese durch den Notar vornehmen und beurkunden zu lassen. Bei Erbverträgen beispielsweise ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Ebenfalls bei den heute häufig bestehenden sogenannten Patchwork-Familien ist eine umfassende Beratung zu den gewünschten Folgen einer letztwilligen Verfügung oftmals unerlässlich.



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