Rechtsanwälte und NotareImmobilienrecht

Im Bereich des Immobilienrechtrechts stehen alle Fragen, die den Erwerb und den Verkauf von Immobilien, Grundstücken oder auch Erbbaurechten betreffen, sei es im privaten Bereich, sei es auf den gewerblichen Sektor, im Beratungsmittelpunkt.

Oberstes Ziel dabei ist es, die richtige Gestaltung entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Mandanten zu finden. Oftmals spielen hierbei auch gesellschaftsrechtliche Vorfragen, wie zum Beispiel die Gründung oder Anpassung einer Immobiliengesellschaft, eine Rolle.

Zu berücksichtigen sind aber auch die Notwendigkeit von Finanzierungen und deren Absicherung. Die rechtsanwaltliche Beratung setzt zusätzlich vor allem dort ein, wo beim Immobilienerwerb bzw. der späteren Nutzung bzw. Nutzbarkeit der Immobilie Probleme entstehen.

Zum Bereich des Immobilienrechts gehört auch die Betreuung von Mandanten in Wohnungseigentumsrechtsangelegenheiten (Beschlüsse, Anfechtungen, etc.).

Soweit das Immobilienrecht die Übertragung von Immobilien und deren Belastung betrifft, werden weite Teile der rechtlichen Beratung auch durch die Aufgaben des Notars abgedeckt.



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