Rechtsanwälte und NotareGesellschafts- und Handelsrecht

Der Kernbereich des Gesellschaftsrechts umfasst die Gründung, Leitung und gegebenenfalls Abwicklung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Rechtsformen wie zum Beispiel GmbH, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts etc..

Die Beratung während der Gründungsphase umfasst die Wahl der geeigneten Rechtsform und hieran anknüpfend den Entwurf von Satzungen oder Gesellschaftsverträgen, die eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten der Gesellschafter/Aktionäre und der Leitungsverantwortlichen vorsehen.

Während der Aktivität der Gesellschaft bestehen innerhalb von Gesellschaften zahlreiche Konfliktpotenziale, die sich im Verhältnis der Gesellschafter untereinander, zu den Geschäftsführern oder Dritten ergeben können so zum Beispiel hinsichtlich der Geschäftsführungs- oder Vertretungsbefugnisse, Gewinnentnahme- und Vergütungsansprüchen und Haftungsfragen. Bei der Lösung stehen wir mit langjähriger Erfahrung gerne beratend zur Seite.

Abhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform sind gesellschaftsrechtliche Vorgänge beurkundungspflichtig oder unterliegen in sonstiger Weise den Aufgaben des Notars.

Im Bereich des Handelsrechts werfen häufig Provisions- oder Abfindungsansprüche von Handelsvertretern rechtliche Fragestellungen auf. Auch zur Lösung derartiger Probleme steht Ihnen die Kanzlei zur Verfügung.



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